Zuschläge sind - genauso wie Zulagen - Bestandteil des Entgeltes und werden zusätzlich zum Grundgehalt ausbezahlt. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage im Beitragsrecht der Sozialversicherung und der Lohnsteuer.
Hierunter fallen beispielsweise
der Überstundenzuschlag (ÜZ) und
die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Z)