(s. auch Sonderzahlungen)
Weihnachtsremunerationen oder auch sonstige Bezüge oder auch Sonderzahlungen oder auch 14. Monatsgehalt werden einmalig oder in größeren Abständen gewährt und neben dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt.
Sie sind steuerlich vergünstigt mit 6,0 % und nicht verpflichtend im Gesetz geregelt. Weihnachtsremunerationen sind im Kollektivvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung oder in Einzelarbeitsverträgen vertraglich verankert.
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