(s. auch integrative Berufsausbildung)
Um benachteiligte Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben (eine Lehrausbildung) einzugliedern, wurden bis zum 31.08.2003 die Bildungsinhalte des ersten Lehrjahres in höchstens zwei Jahren vermittelt.
Diese Regelung wurde durch die integrative Berufsausbildung ersetzt.
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