Für pflichtversicherte ArbeitnehmerInnen besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen (das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht).
Arbeitsrechtlich wird unbezahlter Urlaub in der Regel als Karenzierung bezeichnet.
Kommt es zu einer Arbeitsunterbrechung infolge unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat und wird das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, besteht die Pflichtversicherung für diesen Monat automatisch weiter.
Hinweis: Wird der unbezahlte Urlaub jedoch für länger als einen Monat vereinbart oder wird die Beschäftigung nach Ablauf dieses Monats nicht fortgesetzt, muss die Abmeldung mit dem Tag vor Beginn des unbezahlten Urlaubs erfolgen.
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