Die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung erfolgt durch das Bundeseinigungsamt.
Durch die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung wird dem Kollektivvertrag auch außerhalb seines Geltungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuerkannt.
Auf ArbeitnehmerInnen, die mangels Kollektivvertragsangehörigkeit ihres Arbeitgebers/ihrer Arbeitgeberin von keinem Kollektivvertrag erfasst sind, kommen somit kollektive Regelungen zur Anwendung. Die in der Satzungserklärung als rechtsverbindlich bezeichneten Bestimmungen des Kollektivvertrages haben die gleiche Wirkung wie der Kollektivvertrag.
|