Der Urlaub
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ist die zeitlich begrenzte Freistellung des Arbeitnehmers/der ArbeitnehmerIn von seiner Arbeitspflicht
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dient der Erholung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
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wird bezahlt, d.h. der/die ArbeitnehmerIn hat auch während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes
Die Bestimmungen des Urlaubsrechtsgesetzes sind einseitig und ein zugunsten des Arbeitnehmers zwingendes Recht. Sie können durch Einzel-, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
Hinweis: Die Bestimmungen können sehr wohl aber für den/die ArbeitnehmerIn günstiger gestaltet werden.
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