Unter einer Überstundenpauschale versteht man eine Pauschalabgeltung der Überstunden durch einen überkollektivvertraglichen Bezug, wobei allerdings die Vereinbarung eines Überstundenpauschales keine absolute Sicherheit vor nachträglichen Forderungen bietet.
Leistet nämlich der Arbeitnehmer im Durchschnitt weniger Stunden als durch das Inklusiventgelt oder Pauschale gedeckt sind, muss er dennoch das volle Inklusiventgelt bzw. Pauschale erhalten.
Leistet jedoch der/die ArbeitnehmerIn im Durchschnitt mehr Überstunden, hat er Anspruch auch auf Vergütung des Überstundenüberhanges, sofern der Arbeitgeber die darüber hinausgehenden Überstunden zumindest kannte und duldete.
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