(s. auch Weihnachtsremuneration, Urlaubsgeld)
Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgeltes, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie.
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr (Kalenderjahr) bezogen. MitarbeiterInnen, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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