Rufbereitschaft ist grundsätzlich keine Arbeitszeit.
Merkmale der Rufbereitschaft sind:
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DienstnehmerIn / ArbeitnehmerIn kann seinen Aufenthaltsort selbst wählen,
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muss aber jederzeit erreichbar sein,
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kann über die Verwendung der "Rufbereitschaftszeit" weitgehend selbst bestimmen.
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