(s. auch Arbeitsvertrag, Dienstvertrag)
Durch die Kündigung wird ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß aufgelöst. Die Kündigung liegt im freien Ermessen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin oder des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin und bedarf nicht der Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Es sind bestimmte Termine und Fristen einzuhalten.
Die Kündigung ist formfrei und kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (Übergabe der ausgefüllten Arbeitspapiere durch den/die ArbeitgeberIn erfolgen.
Wird gesetzlich oder kollektivvertraglich die Schriftform gefordert, so ist eine Kündigung rechtsunwirksam, wenn die entsprechende Schriftform nicht eingehalten wird.
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