Generalkollektivverträge werden vom ÖGB als Dachorganisation der Gewerkschaften mit der Wirtschaftskammer für alle ArbeitnehmerInnen, also für alle Wirtschaftszweige und für das gesamte Bundesgebiet abgeschlossen.
Inhaltlich erfolgt eine Beschränkung auf die Regelung einzelner Arbeitsbedingungen (z.B. Generalkollektivvertrag über den Entgeltbegriff, Generalkollektivvertrag über die Regelungen einzelner Beschäftigungsbedingungen ausländischer ArbeitnehmerInnen).
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