Ob ein Entgelt bezahlt wird oder nicht, obliegt - mit Ausnahme jener Kollektivverträge, die eine ausdrückliche Regelung vorsehen der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Praktikant.
Üblicherweise entspricht die Regelung der Kollektivverträge der Lehrlingsentschädigung des letzten Lehrjahres.
|