(siehe auch Dienstvertrag, Arbeitsvertrag)
Unter dem Begriff "Entlassung" wird die von dem/der ArbeitgeberIn erklärte vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in Folge des Vorliegens eines wichtigen Grundes verstanden. Die Gründe, die den/die ArbeitgeberIn zur Entlassung berechtigen, müssen derart schwerwiegender Natur sein, dass dem/der ArbeitgeberIn objektiv betrachtet die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin auch nur für die Dauer der (gesetzlichen oder vereinbarten) Kündigungsfrist unzumutbar ist. Der Ausspruch der Entlassung hat unverzüglich nach Bekanntwerden eines Entlassungsgrundes zu erfolgen.
Das österreichische Arbeitsrecht zählt die Gründe, die eine Entlassung rechtfertigen, für Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes in demonstrativer Weise, hingegen für ArbeiterInnen im Sinne der Gewerbeordnung in taxativer Weise auf. Die Generalklausel des § 1162 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) hält allgemein fest, dass das vorzeitige Lösungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jedem/jeder VertragspartnerIn des Arbeitsverhältnisses offen steht.
Angestellte und ArbeiterInnen können z.B. aus folgenden Gründen entlassen werden:
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