Das Entgelt wird üblicherweise nach dem Erbringen der Leistung oder der Vollendung des Werks entrichtet.
Andere Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch vertraglich verankert sein. (Betriebsvereinbarung, Dienstzettel, Einzelvertrag). Die Fortzahlung der Entgelte im Falle einer Arbeitsverhinderung (Krankheit, Pflegefreistellung) und auch im Urlaub sind grundsätzlich zu leisten.
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