Es ist für einen Lehrling möglich, bei einem/einer Lehrberechtigten gleichzeitig in zwei Lehrberufen ausgebildet zu werden. Eine Doppellehre in zwei oder mehr vollverwandten Lehrberufen bzw. bei einem größer flächigen Lehrberuf ist gesetzlich nicht zulässig.
Die Dauer eines Doppellehrverhältnisses beträgt die Hälfte der Gesamtzeit beider Lehrzeiten plus ein Jahr (allerdings höchstens vier Jahre). Beispiel aus dem Gastgewerbe: Koch/Köchin - Restaurantfachmann/-fachfrau.
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