Arbeitsverträge (auch: Dienstverträge) zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssiges Verhalten" (Erbringung von Arbeitsleistungen) abgeschlossen werden. Schriftliche Arbeitsverträge sind gebührenfrei.
Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt, hat der/die ArbeitgeberIn dem/der ArbeitnehmerIn unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, einen so genannten Dienstzettel, auszuhändigen.
Lehrverträge sind grundsätzlich von der Formfreiheit ausgeschlossen, sie unterliegen der Schriftform und bedürfen der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter.
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