(siehe auch Pflegefreistellung, Familienhospizkarenz)
Die Dienstverhinderung bedeutet, dass aufgrund von Pflegefreistellung, erweiterter Pflegefreistellung, Familienhospizkarenz oder auch sonstigen wichtigen Gründen, die in der Person des/der Arbeitnehmer(s)In liegen, pro Anlassfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine relativ kurze Zeit haben. Als sonstige persönliche Gründe gelten Hochzeit, Todesfall, Vorladung zu Behörden.
Die Dienst- bzw. Arbeitsverhinderung mit Entgeltfortzahlung bei Heirat bzw. im Todesfall eines nahen Verwandten ist in der Regel in den Kollektivverträgen geregelt.
Angestellte können sich im Einzelfall - trotz Konkretisierung der Dienstverhinderungsgründe bzw. des zeitlichen Ausmaßes in ihrem Kollektivvertrag - auf die gesetzliche Regelung im Angestelltengesetz berufen.
Arbeiterkollektivverträge können neben der konkreten Auflistung der Dienstverhinderungsgründe auch eine zeitliche Beschränkung jedes einzelnen Dienstverhinderungsgrundes und eine Einschränkung des Gesamtanspruches pro Arbeitsjahr beinhalten.
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