(Stand 01.01.2004)
Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können bis zu bestimmten Höchstsätzen steuerfrei berücksichtigt werden.
Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen:
Dauer in Stunden
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Tagsatz
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5-8
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1/3 des Auslandssatzes
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8-12
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2/3 des Auslandssatzes
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12-24
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voller Auslandssatz
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Die Tabelle mit den Tages- und Nächtigungsgeld-Höchstsätzen der verschiedenen Länder finden Sie auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Bei Auslandsdienstreisen kommt es bei einem bezahlten Geschäftsessen pro Tag zu einer Kürzung der Tagsätze. Werden an einem Tag zwei Geschäftsessen bezahlt, dann stehen nur noch 1/3 der Tagsätze zu.
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