Bei Auslandsdienstreisen wird das Gebiet der Republik Österreich verlassen.
Die Auslandsdienstreise muss mit dem/der ArbeitgeberIn abgestimmt sein. Für die Mehraufwendungen seitens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in Bezug auf Verpflegung, Unterbringung usw. werden bestimmte Kosten ersetzt.
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