(siehe auch Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis)
Die Arbeitsvertragsparteien können jederzeit vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Ob eine Willenseinigung erzielt wurde, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Grundsätzlich sind keine Formvorschriften einzuhalten.
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