Heimarbeitsgesamtvertrag (§§ 43 ff HeimAG)
HeimarbeiterInnen sind Personen, die in eigener Stätte Waren "bearbeiten" (Minderqualifikation) und ZwischenmeisterInnen/StückmeisterInnen.
HeimarbeiterInnenbeschäftigungsverhältnisse gelten grundsätzlich nicht als Arbeitsverhältnisse, da HeimarbeiterInnen nicht in persönlicher Abhängigkeit von der/dem ArbeitgeberIn beschäftigt sind. Der Abschluss eines Heimarbeitsgesamtvertrages wird in Anlehnung an den Abschluss von Kollektivverträgen vorgenommen. Hier handelt es sich um die Abschlussbefugnis bei kollektivvertragsfähigen juristischen Personen.
Fehlt eine Regelung durch einen Heimarbeitsgesamtvertrag, erfolgt die Regelung durch Heimarbeitstarif.
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