Mit Schreiben vom 21. Jänner 2013 kündigte die Gewerkschaft PRO-GE den Kollektivvertrag für das „Gewerbe des Orthopädieschuhmachers“ (2011) für die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Steiermark zum 30. April 2013.
Gleiches gilt für den Rahmenkollektivvertrag (2002) für die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufszweig der Orthopädieschuhmacher für die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Steiermark.
Seit 1. Feber 2013 wurde ein neuer Kollektivvertrag für das Gewerbe der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher abgeschlossen, der nicht das Gewerbe der Orthopädieschuhmacher der Landesinnungen Kärnten, Salzburg und Steiermark erfasst.
Für diese Landesinnungen wird die Gewerkschaft die Erklärung des Kollektivvertrages zur Satzung bzw. die Änderung beantragen.
Datum:
24.04.2013
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