Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2022 um 3,2%, mindestens jedoch um 16,00 Euro in der Woche bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
Die innerbetrieblichen lst-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition
ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.