Die Mindestgehälter des Kollektivvertrags und die Lehrlingsentschädigung steigen um 1,5 %
Auch die überkollektivvertraglichen Gehälter steigen, da die Überzahlung aufrecht zu erhalten ist
Vereinbarung einer Schemareform zur Attraktivierung der Mindestgehälter in Berufsgruppe III und IV
In einem ersten Schritt steigen dort die Mindestgehälter nach der vereinbarten Erhöhung für 2021 um zusätzliche 25,00 Euro (BG IIIa & IIIb), sowie 30 Euro (BG IVa & IVb).
Rahmenrecht:
Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vereinbart.