Abschlussdatum: 29.11.2019
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 1,45 % erhöht.
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 1,45 % erhöht.
- Die Beschäftigten haben am Karfreitag ab 12:00 Uhr arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts.
- Lehrlinge werden nach dem Wiener Dienst- und Besoldungsrecht aufgenommen und somit wurden die Bestimmung im Kollektivvertrag entsprechend angepasst.
Laufzeit 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2021
Datum:
07.01.2021
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