- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 5,4 %
- Erhöhung der IST-Gehälter der Angestellten in den industriellen Wäschereien um 5,1 %
- Erhöhung der Erhöhung der IST-Gehälter der Angestellten in der Bekleidungsindustrie um 5,0 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,4 %
- Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,75 %
- Der 24.12. ist künftig für die Angestellten der Bekleidungsindustrie (nicht der industriellen Wäschereien) bezahlt arbeitsfrei
Geltungsbeginn: 1.7.2022 (Laufzeit: 12 Monate)
Datum:
22.06.2022
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