- Erhöhung der KV-Löhne/Gehälter um 4,55 %
- Erhöhung der IST-Löhne/Gehälter um 4,55 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,55 %
- Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,34 %
- Urlaubszuschuss 2022 wird von der erhöhten Basis gerechnet
- 24. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei
Geltungsbeginn: 1.6.2022 (Laufzeit: 12 Monate)
Datum:
19.05.2022
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