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Der Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nichtqualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiter wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am 12. Juli 2010 festgesetzt.
Er gilt ab 1. Mai 2010.
Datum:
19.07.2010
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