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Verhandlungspartner ÖGB und Fachgewerkschaften:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften haben durch Beschluss des Obereinigungsamtes (jetzt Bundeseinigungsamt) vom 14. 09. 1947 ihre Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt bekommen.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein, auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender, überparteilicher Verein von derzeit 7 Fachgewerkschaften und unterschiedlichen politischen Fraktionen.
Es werden die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Interessen aller Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, Staat und Parteien vertreten.
Weiters bietet die Organisation den Mitgliedern Betreuung in Fragen des Arbeitslebens.
Zu den wichtigsten Aufgaben des ÖGB zählen:
Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer durch Initiativen für Generalkollektivverträge und rechtliche Regelungen sowie Stellungnahmen zur Sozialpolitik und arbeitnehmerrelevanten Gesetzesentwürfen; überbetriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft; Durchsetzung sozialer Verbesserungen, Absicherung und Ausweitung der sozialen Sicherheit; Wiedererlangung der Vollbeschäftigung, Sicherung der Reallöhne, Bemühungen um Preisstabilität und Wirtschaftswachstum; Bemühungen zur Humanisierung der Arbeitswelt etc.
Kollektivvertragsverhandlungen seitens der Arbeitnehmervertreter:
Verhandlungsgremien
Seitens der Arbeitnehmer werden bei Vorbereitungstreffen für die Kollektivvertragsverhandlungen so genannte Verhandlungsgremien gebildet. Diese setzen sich zusammen aus Betriebsrats-, Körperschafts-, Berufsgruppen- und Gewerkschaftsvertretern.
Diese Arbeitnehmervertreter bereiten die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite inhaltlich, zeitlich und organisatorisch vor.
Antrag an die Lohnunterkommission zur Aufnahme von Kollektivvertrags- / Lohn- oder Gehaltsverhandlungen
Nach Abschluss der Gespräche in den Verhandlungsgremien stellt die jeweilige Fachgewerkschaft bei der Lohnunterkommission den Antrag, mit den Kollektivvertragsverhandlungen zu beginnen.
Dort wird entschieden, ob Verhandlungen aufgenommen werden können.
Nach sechs Wochen wird der Antrag bei Nichtaufnahme von Verhandlungen an die Paritätische Kommission weitergeleitet.
Lohn-/Gehaltserhöhungen, die Preiserhöhungen verursachen würden, gehen automatisch an die Paritätische Kommission weiter.
Bei Freigabe der Lohn- / Gehaltsverhandlungen wird der Antrag nochmals der Lohnunterkommission vorgelegt.
Diese kann die Lohn- / Gehaltsabschlüsse verzögern, aber nicht ihren Inhalt verändern.
Die eigentlichen Verhandlungen stehen nur den Vertragspartnern zu.
Die Aufgabe der Lohnunterkommission besteht darin, durch Steuerung der Freigabe von Verhandlungen die Laufzeit der Kollektivverträge zu beeinflussen und so für eine gleichmäßigere Lohnpolitik zu sorgen.
Übergabe des Forderungsprogrammes
Gleichzeitig mit der Anrufung der Lohnunterkommission wird an die zuständige Interessensvertretung auf Arbeitgeberseite und die Lohnunterkommission ein Forderungskatalog seitens der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter jeweils einzeln überreicht.
Abschluss des Kollektivvertrages / der Lohn- bzw. Gehaltsverhandlungen
Nach Beendigung der Verhandlungen mit einem Abschluss werden die neuen lohn- / gehaltsrechtlichen und rahmenrechtlichen Änderungen von jeder Verhandlungspartei für sich selbst konsolidiert.
Anschließend erfolgt ein gemeinsames Abgleichen der erarbeiteten Positionen mit einer Konsolidierung.
Kenntnisnahme der Kollektivvertragsabschlüsse / der Lohn- bzw. Gehaltsabschlüsse durch die Lohnunterkommission
Diese konsolidierte Fassung wird der Lohnunterkommission zur Begutachtung vorgelegt.
Einreichung beim BMwA / Hinterlegungsstelle
Anschließend erfolgt die Einreichung der gemeinsam konsolidierten Kollektivverträge seitens der Fachgewerkschaft bei der Hinterlegungsstelle des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Die Kollektivverträge werden mit einer Register- und Katasterzahl versehen, archiviert und zum Zwecke der Kundmachung an die "Wiener Zeitung" in Kurzfassung weitergeleitet.
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